• Sachkunde §34a GewO

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Durch vielfältige Einsatzbereiche erschließen sich mit der Fortbildung zur Sicherheitsfachkraft zahlreiche Möglichkeiten auf dem Arbeitsmarkt. Sicherheitsfachkräfte mit IHK Abschluss sind daher sehr gefragt.

Als Fachkraft für Schutz und Sicherheit übernehmen Sie verschiedene Aufgaben im industriellen Werkschutz oder in der Sicherheitswirtschaft.

Durch vorbeugende Maßnahmen und aktive Gefahrenabwehr sichern Sie Personen, schützen Objekte, Werte und Anlagen.

Beim Objekt- und Anlagenschutz verhindern Sicherheitsfachkräfte Einbrüche, Werkspionage, Brände oder Unfälle. Sie übernehmen Ordnungsaufgaben beim Tor- und Wachdienst und sichern das Betriebsgelände durch Kontrollgänge.

Sie betreuen Geld-, Wert- und Sicherheitstransporte oder arbeiten als Bodyguards.

Bei Veranstaltungen und Messen sorgen Sie für Ordnung und Sicherheit, sichern Verkehrs- und Fluchtwege, kontrollieren Personen und Fahrzeuge.

Im Rahmen des Verkehrsdienstes kontrollieren Sie Gepäck und Personen und sorgen für die Sicherheit auf Flughäfen, in Zügen und auf Bahnhöfen.

Die Fortbildung zur Sicherheitsfachkraft bildet die Grundlage für den erfolgreichen IHK-Abschluss der Sachkundeprüfung im Bewachungsgewerbe nach §34a Gewerbeordnung. Die Prüfung wird dann direkt bei der IHK abgenommen.

Haben Sie Interesse an dieser Aktivierungsmaßnahme? Eine Anmeldung ist jederzeit möglich

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