3. Aufruf zur Einreichung kleiner Projekte für eine LEADER-Förderung
Gefördert wird das Engagement von Akteuren durch Unterstützung von investiven Einzelprojekten kleiner Initiativen vor Ort. Die inhaltliche Ausrichtung der Vorhaben muss dem Gemeinwohl dienen und zur sozialen Entwicklung auf dem Lande beitragen. Antragsberechtigt sind Initiativen natürlicher Personen, Vereine, Verbände und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Unternehmen sind nicht antragsberechtigt.
Die Förderung kann je Projekt max. 5.000,- Euro zum Fördersatz von 80% betragen. Erforderliche Eigenmittel sind als bare Mittel zu erbringen. Natürliche oder juristische Personen des privaten Rechts können den erforderlichen Eigenanteil als unbare Eigenleistungen erbringen, sofern die Voraussetzungen der LEADER-Richtlinie erfüllt sind. Für die Auswahlrunde stehen max. 50.000,- Euro bereit. Die Antragstellung und Abwicklung erfolgen über die LAG Elbe-Elster.
Förderfähig sind Ausgaben für investive Vorhaben, z.B. für Fremdleistungen und Beschaffung von Materialien. Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeiten im Rahmen der Umsetzung von Vorhaben können dabei als unbare Eigenleistungen anerkannt werden.
Interessenten reichen ihre vollständig ausgefüllten Projektblätter bis zum Stichtag 30.09.2017 bei der LAG-Geschäftsstelle in Finsterwalde ein. Das Projekt-Formular kann im Internet unter www.lag-elbe-elster heruntergeladen werden. .
Der LAG-Vorstand bewertet die Vorhaben anhand der Wertungskriterien (Anlage2) und entscheidet im November 2017 über die Auswahl der Projekte für die LEADER-Förderung in 2018.
Kontakt / Informationen: LAG Elbe-Elster
Regionalmanagement I LAG-Geschäftsstelle
Sven Guntermann / Thomas Wude